Donnerstag, 23. Dezember 2010

Arbeitszeugnis aus der § 16e-Maßnahme

Ich hatte ja Anfang des Monats endlich mein Arbeitszeugnis aus der § 16e-Maßnahme, in welcher ich bis 13. September gearbeitet habe, zugeschickt bekommen und am 6. Dezember per e-mail einige Dinge beanstandet.

Mir wurde dann am 6.12. auch sofort eine Nachricht auf den AB gesprochen, worauf hin ich am 9.12. dann nochmal mit dem für die Zeugniserstellung zuständigen Mitarbeiter der Beschäftigungsgesellschaft dieser Stadt telefonisch den Inhalt des Zeugnisses abgesprochen habe.

Am 13.12. brachte ich mein altes Zeugnis zur Personalabteilung zurück und heute habe ich dann eine e-mail von gestern abend entdeckt, in welcher mir der Leiter der Personalabteilung eine Neufassung der Tätigkeitsbeschreibung vorschlägt.

Mit dieser Neufassung bin ich einverstanden. Leider können sie jedoch meine "Eurojob-Zeit" in dieser Tätigkeit in diesem Zeugnis nicht berücksichtigen, weil es sich bei einem Eurojob im Ggs. zur § 16e-Maßnahme nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt.

Na ja, darum muss ich mich dann halt gegebenenfalls gesondert kümmern, aber grundsätzlich bin ich froh darüber, dass ich mich gewehrt habe und dass es was gebracht hat.

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