Heute habe ich mal bei der Beschäftigungsgesellschaft angerufen, bei der ich die letzten zwei Jahre in einer Ganztagesbetreuung für Hauptschüler der 4. - 9. Klasse tätig war (und die Tagesabläufe der letzten Wochen meiner Beschäftigung auf diesem Blog mitprotokolliert habe), um zu fragen, wie weit denn mein Zeugnis inzwischen ist.
Ich hatte diese Beschäftigung begonnen im September 2008 als "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" (Eurojob), im März 2009 wurde der Eurojob-Vertrag noch um ein weiteres halbes Jahr verlängert und im August 2009 wurde mir dann angeboten, nochmals für ein Jahr im Rahmen einer sog. §16e-Maßnahme zu verlängern (befristst auf ein Jahr mit Möglichkeit der Verlängerung).
Ich hätte dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sagte man mir damals, und da ich dann als bisher Unerfahrener auf dem Gebiet der Kinderbetreuung ein aussagekräftiges Zeugnis bekommen würde, mit dem ich mich dann bewerben könne, wäre diese Beschäftigung DER Strohhalm, an den ich mich klammern solle, um aus der Hartz-IV-Misere heraus zu kommen. Man verschwieg mir jedoch, dass ich keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag entrichten würde bei dieser Art der Eingliederungsförderung und somit nach mehreren Jahren Arbeit keinerlei Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, sondern wieder in Hartz IV landen werde. Man stellte mir auch in Aussicht, dass dieses Vertragsverhältnis beliebig oft verlängert werden könne und dass ich auf diesem Wege sogar die Möglichkeit hätte, nach einiger Zeit direkt von der Stadt, die ja sozusagen die Oberhoheit über die Beschäftigungsgesellschaft hat, fest angestellt zu werden.
Tja, aus einer weiteren Verlängerung wurde dann nichts, da dem Chef dieser Beschäftigungsgesellschaft die 16e-Kräfte zu teuer waren (!?) trotz Fördergelder der ARGE und trotz Fördergelder der bayerischen Staatsregierung für das Ganztagesbetreuungsprojekt selbst. Somit ist also von dem Strohhalm nicht mehr viel übrig geblieben - ausser dem Zeugnis.
So rief ich also heute nach knapp zwei Monaten bei dem für die Zeugniserstellung zuständigen Mitarbeiter der Beschäftigungsgesellschaft an und erkundigte mich nach dem Fortschritt meines Zeugnisses. Ich wunderte mich schon im September, dass ich dieses überhaupt beantragen muss, denn die Erstellung eines Zeugnisses war ja gerade der Köder, mit welchem ich angeworben wurde, ausserdem war der Job befristet - es musste also jedem Beteiligten in der Führungsebene klar sein, zu welchem Termin ich das Zeugnis benötige. Von einer Gesellschaft, die in Kooperation mit der ARGE Menschen wieder ins Berufsleben integrieren soll, sollte man doch erwarten können, dass sie die Dinge, die der Arbeitslose benötigt, um sich zeitnah wieder bewerben zu können, ebenso ernst nimmt, wie sie der Arbeitslose selbst unter Androhung von Sanktionen ernst zu nehmen hat, oder?
Offenbar nicht. Von dem für die Zeugniserstellung zuständigen Mitarbeiter der Beschäftigungsgesellschaft erfuhr ich heute, dass er von meiner ehemaligen Chefin, der Frau K.L. noch nichts bekommen hätte. In der Regel läuft das nämlich so ab, dass die jeweiligen Projektleiter dem für die Zeugniserstellung zuständigen Mitarbeiter eine schriftliche Beurteilung des Arbeitnehmers zusenden, auf deren Grundlage dieser Mitarbeiter dann ein rechtlich korrektes Zeugnis erstellt.
Frau K.L. hatte mir zwar an meinem letzten Arbeitstag gesagt, dass sie länger als drei Wochen für die Erstellung einer aussagekräftigen Beurteilung benötigen würde, dass daraus jedoch mindestens zwei Monate werden würden, hätte ich nicht gedacht. Bin gespannt, was meine Vermittlerin bei der ARGE davon hält.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.